Newsletter 08/26

MdL-Newsletter Krückel & Schnelle – Ausgabe 08/2026

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Krückel & Schnelle
Land NRW
 
Ausgabe 08/2026 thomas-schnelle.nrw | bernd-krueckel.nrw
Titelbild

Liebe Leserinnen und Leser,

der Sommer hat uns allen einiges abverlangt: Nach der Hitzewelle im Juni brannten Mitte August Felder und Wald bei Hückelhoven, und beim Großwaldbrand in Hürtgenwald waren ein Wochenende lang mehr als 170 Kräfte aus dem Kreis Heinsberg im Einsatz. Thomas Schnelle schreibt darüber, außerdem über den Personalhöchststand bei der Polizei, fast drei Millionen Euro für unsere Sportvereine und die neuen ABC-Klassen.

Bernd Krückel berichtet über die erste Anhebung des kommunalen Verbundsatzes seit den siebziger Jahren, über 5,2 Millionen Euro für vier Straßenbauvorhaben im Südkreis, das Bürokratieabbaupaket mit dem neuen BauCode NRW und die Angleichung der Lehrerbesoldung auf A13.

Wir beide verbringen die sitzungsfreien Tage gerade noch im Familienurlaub, unsere Büros bleiben für Sie selbstverständlich erreichbar. Einen schönen Rest des Sommers!

Unterschrift Bernd Krückel
Bernd Krückel Land NRW
Mitglied des Landtags NRW
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
bernd.krueckel@landtag.nrw.de
 
Unterschrift Thomas Schnelle
Thomas Schnelle Land NRW
Mitglied des Landtags NRW
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
thomas.schnelle@landtag.nrw.de
 
Polizei
INNERE SICHERHEIT
Mehr Präsenz auf unseren Straßen
Personaloffensive der Polizei zeigt Wirkung im Grenzkreis

Innere Sicherheit entscheidet sich nicht in Statistiken, sondern in der Frage, ob im Ernstfall jemand da ist. Das Land hat seine Personaloffensive bei der Polizei deshalb konsequent fortgesetzt. Jedes Jahr werden 3.000 neue Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter eingestellt. Mit rund 39.500 Polizistinnen und Polizisten verfügt Nordrhein-Westfalen über den höchsten Personalstand seiner Geschichte.

Aus meiner eigenen Zeit im Polizeidienst weiß ich, wie unmittelbar sich Personalstärke im Dienstalltag auswirkt. Sie entscheidet darüber, wie schnell ein Streifenwagen vor Ort ist, wie gründlich Spuren gesichert werden können und ob nach einer Einbruchsserie genügend Kräfte für die Ermittlungen zur Verfügung stehen. Wer über Sicherheit spricht, muss deshalb zuerst über Personal sprechen.

Für einen Grenzkreis wie den unseren kommt eine weitere Dimension hinzu. Von den gut 175 Kilometern Kreisgrenze verlaufen fast 79 Kilometer entlang der Staatsgrenze zu den Niederlanden. Wohnungseinbruch, Drogenkriminalität und die uns leidlich bekannten Geldautomatensprengungen machen an dieser Linie nicht halt. Die Kreispolizeibehörde arbeitet deshalb eng mit den Nachbarbehörden zusammen, im Kreisgebiet selbst mit vier rund um die Uhr besetzten Wachen und einer Kriminalwache. Mitte Juni lief ein großer gemeinsamer Kontrolleinsatz in der Grenzregion, an dem neben dem Kreis Heinsberg die StädteRegion Aachen sowie die Kreise Düren und Euskirchen beteiligt waren. Solche Einsätze binden über Stunden viele Kräfte. Sie sind nur möglich, wenn die Behörden personell nicht auf Kante genäht sind.

Zusätzliche Stellen wirken naturgemäß erst zeitversetzt, denn die Ausbildung dauert drei Jahre, und zugleich gehen geburtenstarke Jahrgänge in den Ruhestand. Der Aufwuchs muss deshalb auch in der kommenden Legislaturperiode verlässlich fortgeführt werden.

 
Hitze/Waldbrand
KATASTROPHENSCHUTZ
Wenn Hitze zur Einsatzlage wird
Nach Wald- und Feldbränden: Dank an die Einsatzkräfte

Die Hitzewelle im Juni hat noch einmal deutlich gemacht, dass hohe Temperaturen längst nicht mehr nur eine Frage des Wohlbefindens sind. Für ältere Menschen, für Kleinkinder und für chronisch Kranke werden sie zu einer gesundheitlichen Belastung. Das Land treibt den gesundheitlichen Hitzeschutz deshalb seit Jahren voran. Kommunen werden bei der Erarbeitung eigener Hitzeschutzkonzepte unterstützt, das landesweite Netzwerk für gesundheitsbezogenen Hitzeschutz wird ausgebaut, und in den Krankenhäusern fließt Geld in Klimaanpassung.

Wie eng Hitzevorsorge und Gefahrenabwehr zusammenhängen, hat sich in den vergangenen Wochen gezeigt. An einem einzigen Donnerstag forderten in Hückelhoven zwei Brände die Wehren. Am Nachmittag standen zwischen Stockumer Weg und Gladbacher Straße bis zu sechs Hektar eines Feldes in Flammen. Das Feuer erreichte fünf angrenzende Gärten und beschädigte dort Bäume, Sträucher und Gartenhütten, ein Übergreifen auf die Wohnhäuser konnten die Einsatzkräfte verhindern. Am Abend brannte an der Gladbacher Straße zusätzlich ein Waldstück. Tags darauf begann für die Feuerwehren des Kreises ein Einsatzwochenende beim Großwaldbrand in Hürtgenwald. Von Freitagnachmittag bis in die späten Abendstunden des Sonntags waren dort mehr als 170 ehrenamtliche Feuerwehrleute und Katastrophenschützer aus unseren Städten und Gemeinden gebunden, dazu Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes. Auch ihnen ist es zu verdanken, dass die Flammen nicht auf Wohnbebauung übergriffen.

Diese überörtliche Hilfe ist keine Selbstverständlichkeit. Sie funktioniert, weil das Brandschutzgesetz klare Zuständigkeiten schafft, weil die Feuerwehr einsatzfähige Einheiten vorhält und weil sich Menschen ehrenamtlich binden.

Mein Dank gilt allen, die in den vergangenen Wochen im Einsatz waren.

 
Sport
SPORTFÖRDERUNG
Fast drei Millionen Euro für unsere Sportvereine
2,93 Millionen Euro Landesförderung für Vereinssportstätten im Kreis Heinsberg

Mit der sogenannten Sportmilliarde investiert Nordrhein-Westfalen so viel in den Breitensport wie nie zuvor. Das NRW-Infrastrukturgesetz stellt bis 2036 allein 600 Millionen Euro für Sportinfrastruktur bereit, zu gleichen Teilen für vereinseigene Anlagen, für Schwimmbäder und für kommunale Sportstätten. Hinzu kommen die Sportpauschale aus der Gemeindefinanzierung und Mittel des Bundes.

Für den Kreis Heinsberg ist der erste Programmaufruf der greifbarste Teil. Aus dem Topf für vereinseigene Sportstätten entfallen auf unseren Kreis 2.934.794 Euro. Gefördert werden Modernisierung, Sanierung und Neubau, also genau das, woran es in vielen Vereinsheimen, Umkleiden und auf Plätzen seit Jahren hakt. Wer in den vergangenen Wintern einmal in einer ungedämmten Umkleidekabine gestanden hat, weiß, wovon die Rede ist.

Das Interessenbekundungsverfahren läuft seit Anfang Juni über das Förderportal des Landessportbundes. Die förmliche Antragstellung wird Anfang September freigeschaltet. Der Kreissportbund Heinsberg begleitet die Abstimmung vor Ort gemeinsam mit den Stadt- und Gemeindesportverbänden.

 
Finanzen
KOMMUNALFINANZEN
Ein Wendepunkt in den Finanzbeziehungen zu den Kommunen
Verbundsatz steigt erstmals seit den 1970er-Jahren

Über den kommunalen Verbundsatz wird seit Jahrzehnten geredet, verändert wurde er zuletzt Mitte der siebziger Jahre. Das ändert sich nun. Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 steigt der Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes dauerhaft von 23 auf 23,5 Prozent. Das Kabinett hat die Eckpunkte Mitte Juli beschlossen, in Kraft treten soll die Regelung zum 1. Januar des kommenden Jahres.

In Zahlen bedeutet das rund 360 Millionen Euro mehr für die kommunale Familie in jedem Jahr. Die Finanzausgleichsmasse erreicht mit gut 17,1 Milliarden Euro einen Höchstwert. Für die zehn Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg und für den Kreis selbst ist das keine abstrakte Größe. Zuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz sind neben Gewerbe- und Einkommensteueranteilen die tragende Säule der örtlichen Haushalte. Steigen sie strukturell, verbessert sich die Ausgangslage für Schulen, Kitas, Straßen und Bäder, und der Druck auf Hebesätze und Kreisumlage lässt nach.

Hinzu kommt eine Entlastung, die im laufenden Jahr bereits wirkt. Das Land hat kommunale Altschulden von fast 8,9 Milliarden Euro übernommen. Der Bund beteiligt sich bis 2029 mit jährlich 164 Millionen Euro am Schuldendienst für die kommunalen Liquiditätskredite. Wer Haushalte über Jahre mit Kassenkrediten am Laufen halten musste, weiß, welchen Unterschied das für die Zinsbelastung macht.

Ehrlich bleiben muss man dennoch: Die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen ist damit nicht beseitigt. Die jüngste Steuerschätzung weist nach unten, die Sozialausgaben steigen weiter, und ein halber Prozentpunkt gleicht das nicht vollständig aus. Die Anhebung ist deshalb ausdrücklich als erster Schritt einer kommunalen Modernisierungsagenda angelegt, zu der auch organisatorische Entlastung gehört.

 
Straßenbau
INFRASTRUKTUR
Wo Landesmittel im Kreis konkret ankommen
5,2 Millionen Euro für vier Straßenbauprojekte im Südkreis

Für den Erhalt von Straßen und Brücken stehen in Nordrhein-Westfalen so viele Mittel bereit wie nie zuvor. Grundlage der Investitionen ist der Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur, aus dem bis 2036 insgesamt 3,5 Milliarden Euro in Fahrbahnen, Brücken, Tunnel sowie Rad- und Gehwege an Landes- und Kommunalstraßen fließen. Zwei Milliarden Euro davon sind für die kommunale Ebene vorgesehen. Für dieses Jahr liegt erstmals eine konkrete Maßnahmenliste vor: 60 Millionen Euro gehen an Landesstraßen, unter anderem in 23 Brückenersatzneubauten und 15 Fahrbahnsanierungen, die meist mit Verbesserungen für den Radverkehr verbunden werden.

Wie das vor Ort aussieht, zeigt das Landesförderprogramm für kommunale Straßeninfrastruktur. Anfang des Monats sind vier Vorhaben im Südkreis bewilligt worden, zusammen rund 5,2 Millionen Euro. In Gangelt wird die Geilenkirchener Straße im Ortsteil Birgden mit rund 1,11 Millionen Euro grundhaft erneuert. In Geilenkirchen fließen rund 2,54 Millionen Euro in die Martin-Heyden-Straße, deren Flickstellen jedem vertraut sind, der dort regelmäßig unterwegs ist. Die Stadt Heinsberg profitiert doppelt: rund 0,99 Millionen Euro für den Ausbau der Brehmer Straße im Ortsteil Brehm und rund 0,56 Millionen Euro für den Umbau des Knotenpunktes Liecker Straße, Apfelstraße und Auf dem Brand zu einem Kreisverkehr, der den Radverkehr sicherer führt.

Landesweit stehen in diesem Jahr rund 160 Millionen Euro für die kommunale Straßeninfrastruktur bereit, davon gut 102 Millionen Euro für 53 Einzelmaßnahmen. Der Schwerpunkt liegt bewusst auf Erhalt und Modernisierung statt auf Neubau. Das ist haushaltspolitisch vernünftig, denn unterlassene Sanierung und aufgeschobene Investitionen ist die teuerste Variante der Sparsamkeit.

 
Bürokratie
BÜROKRATIEABBAU
Weniger Berichtspflichten, schneller genehmigen
Bürokratieabbaupaket und neue Landesbauordnung

Bürokratie kostet nicht nur Nerven, sie kostet Arbeitszeit und verursacht somit volkswirtschaftlich messbare Schäden. In meiner beruflichen Praxis sehe ich das täglich: Betriebe halten Personal vor, das Meldungen erstellt, Nachweise sortiert und Fristen überwacht, ohne dass daraus ein einziger zusätzlicher Auftrag entsteht. Kleine und mittlere Unternehmen trifft das härter als große, weil sie die Aufgabe nicht auf spezialisierte Abteilungen verteilen können.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat daher vor der Sommerpause ein Bürokratieabbaupaket auf den Weg gebracht, das einen anderen Ansatz verfolgt. Berichtspflichten werden künftig grundsätzlich abgeschafft und nur dort beibehalten, wo sie fachlich begründet sind. Bislang galt faktisch das Gegenteil: Was einmal eingeführt war, blieb bestehen, weil niemand die Abschaffung begründen musste. Ergänzend werden Genehmigungsverfahren vereinfacht, digitale Verfahren gestärkt und den Kommunen mehr Spielraum eingeräumt, eigene und unbürokratische Lösungen zu erproben.

In dieselbe Richtung zielt die Novelle der Landesbauordnung. Gebäude sollen künftig leichter umgenutzt oder aufgestockt werden können, Genehmigungsverfahren werden beschleunigt und Bauanträge durchgängig digital abgewickelt.

Für unsere Region zählt vor allem das Bauen im Bestand. Die sogenannte Oldtimer-Regelung sorgt dafür, dass bei Nutzungsänderungen und Aufstockungen nicht sämtliche vorhandenen Bauteile auf heutigen Neubaustandard gebracht werden müssen. Daran sind Vorhaben bisher häufig gescheitert. Leerstehende Ladenlokale, Büroflächen und ungenutzte Obergeschosse lassen sich damit leichter zu Wohnraum umbauen, ohne dass neue Flächen in Anspruch genommen werden. Für landwirtschaftliche Hofstellen führt der neue Paragraf 89a die nordrhein-westfälische Sonderregelung fort und ordnet das Zusammenspiel mit der Gemeinde neu. Genehmigungspflichtig bleibt eine Nutzungsänderung weiterhin, erleichtert werden die Anforderungen an den Bestand.

 
Kita
FRÜHKINDLICHE BILDUNG
Verlässliche Kitas und ein guter Start in die Schule
Neues Kinderbildungsgesetz und ABC-Klassen vor der Einschulung

Für Familien zählt am Ende jeder Diskussion über qualitiative Pädagogik eine schlichte Frage: Hat die Kita heute geöffnet, und ist genug Personal da? Die Novelle des Kinderbildungsgesetzes setzt genau dort an. Die Finanzierung der Einrichtungen wird gestärkt, Dokumentationspflichten werden zurückgefahren, und der Alltag bekommt mehr Flexibilität, damit Betreuung auch dann stattfindet, wenn Krankheitswellen oder unbesetzte Stellen den Betrieb belasten. Das erfolgreiche Kita-Helfer-Programm wird dauerhaft abgesichert, und in die Gewinnung und Ausbildung von Fachkräften fließt weiter Geld. Insgesamt stehen in diesem Jahr mehr als 6,2 Milliarden Euro für die frühkindliche Bildung bereit, so viel wie nie zuvor.

Bei uns im Kreis wird diese Arbeit von fünf Jugendämtern getragen, dem Kreisjugendamt und den Stadtjugendämtern in Heinsberg, Erkelenz, Hückelhoven und Geilenkirchen. Wie unterschiedlich der Bedarf ausfällt, sieht man vor Ort deutlich. In manchen Einrichtungen wächst der Sprachförderbedarf seit Jahren, andernorts geht es vor allem um verlässliche Randzeiten für berufstätige Eltern. Die Stadt Heinsberg hat im Frühjahr zusätzlich rund 250.000 Euro in ergänzende Frühförderangebote in ihren städtischen Kitas gesteckt. Das Kommunale Integrationszentrum erreicht mit dem Programm Rucksack KiTa Familien, die zu Hause mehrsprachig aufwachsen.

Neu hinzu kommen die ABC-Klassen. Kinder mit erhöhtem Sprachförderbedarf erhalten damit vor der Einschulung ein verbindliches Förderangebot. Dazu gehören einheitliche Sprachstandserhebungen und landesweit vergleichbare Qualitätsstandards. Der Gedanke dahinter ist einfach und richtig: Nicht abwarten, bis ein Kind im zweiten Schuljahr im Unterricht abgehängt ist, sondern früher hinschauen.

Klar ist auch, dass gute Konzepte Personal brauchen. Verbindliche Angebote entstehen nicht durch Erlasse, sondern durch Menschen, die morgens in der Gruppe stehen. Deshalb muss der Ausbau der Fachkräftegewinnung mit derselben Konsequenz weiterverfolgt werden wie die Programme selbst.

 
Schule
BILDUNGSPOLITIK
Was Bildung im Landeshaushalt bedeutet
A13 für alle Lehrkräfte, neues Besoldungspaket für Schulleitungen

Bildungspolitik ist zu einem erheblichen Teil Personalpolitik, und Personalpolitik ist Haushaltspolitik. Zu Beginn dieses Monats hat das Land die Anhebung aller verbeamteten Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I auf A13 abgeschlossen. Vorbereitet wurde dieser Schritt über Jahre durch ruhegehaltfähige Zulagen, mit denen die Besoldungsunterschiede schrittweise ausgeglichen wurden. Nun folgt die dauerhafte Angleichung.

Eine Entscheidung dieser Größenordnung bindet den Haushalt langfristig, weil sie über die aktive Dienstzeit hinaus auf die Versorgungsausgaben wirkt. Sie ist gleichwohl richtig. Nordrhein-Westfalen steht im Wettbewerb um Lehrkräfte mit anderen Ländern, die längst gleichgezogen haben. Für einen ländlich geprägten Kreis wie den unseren fällt das stärker ins Gewicht als für die Ballungsräume.

Ein zweites Besoldungspaket ist auf den Weg gebracht. Es stellt Schulleitungen, deren Stellvertretungen sowie Lehrkräfte, die in der Ausbildung des Nachwuchses tätig sind, finanziell besser. Große Grund- und Hauptschulen erhalten eine höhere Besoldung für ihre Leitungen, zusätzliche Konrektorenstellen werden geschaffen, und die Zulagen für Fachleitungen steigen deutlich. Dafür sind im kommenden Jahr rund vier Millionen Euro vorgesehen. Gemessen am Gesamthaushalt ist das ein kleiner Betrag mit spürbarer Wirkung, denn unbesetzte Schulleitungsstellen sind seit Jahren ein Problem gerade an kleineren Standorten.

Hinzu kommt der Personalaufwuchs insgesamt. An den Schulen des Landes arbeiten heute rund 12.600 Menschen mehr als zu Beginn der Wahlperiode, darunter Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie Verwaltungsassistenzen, die Lehrkräfte von Aufgaben entlasten, für die sie nicht ausgebildet wurden.

Mit dem Hochschulstärkungsgesetz schließlich werden Weiterbildung modernisiert, Verwaltungsaufwand abgebaut und über Tandemprofessuren neue Karrierewege eröffnet. Für junge Menschen aus dem Kreis, die in Aachen, Mönchengladbach oder Jülich studieren, zählt vor allem, dass die Hochschulen in der Region leistungsfähig bleiben.

 
Bernd Krückel MdL · Heinsberg, Geilenkirchen, Übach-Palenberg,
Gangelt, Selfkant, Waldfeucht
Thomas Schnelle MdL · Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg
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Ausgabe 07/2026 thomas-schnelle.nrw | bernd-krueckel.nrw
Gedenkstunde zum fünften Jahrestag der Flutkatastrophe im Landtag NRW

Liebe Leserinnen und Leser,

vor fünf Jahren erschütterte die Flutkatastrophe unsere Region. Im Landtag wurde in einer Gedenkstunde der Opfer gedacht – auch Thomas Schnelle blickt in dieser Ausgabe auf die Ereignisse in Ophoven zurück und zieht Bilanz zur Aufarbeitung.

Daneben geht es um den digitalen Aufbruch im Rheinischen Revier, die Olympia-Bewerbung KölnRheinRuhr und die neuen ABC-Klassen für bessere Startchancen. Bernd Krückel berichtet über die Einigung zur Konnexität zwischen Bund und Ländern, die geplante Anhebung des kommunalen Verbundsatzes, das Bürokratieabbaupaket, Vorsorge gegen Hitzewellen und das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum Krisenbewältigungsgesetz.

Unterschrift Bernd Krückel
Bernd Krückel Wappen NRW

Mitglied des Landtags NRW
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
bernd.krueckel@landtag.nrw.de

 
Unterschrift Thomas Schnelle
Thomas Schnelle Wappen NRW

Mitglied des Landtags NRW
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
thomas.schnelle@landtag.nrw.de

 
Gedenkstunde zum fünften Jahrestag der Flutkatastrophe im Landtag NRW
GEDENKEN
Fünf Jahre nach der Flut: Gedenken und Verantwortung
Landtag gedenkt der Opfer der Flutkatastrophe von 2021

In der vergangenen Plenarwoche hat der Landtag der Opfer der Flutkatastrophe gedacht. Zum fünften Jahrestag kamen Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, Ministerpräsident Hendrik Wüst und Landtagspräsident André Kuper mit Angehörigen und Helfern zu einer Gedenkstunde zusammen.

In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 fielen mancherorts bis zu 150 Liter Regen je Quadratmeter. Allein in Nordrhein-Westfalen kamen 49 Menschen ums Leben, der Schaden lag bei mindestens 13 Milliarden Euro.

Diese Katastrophe haben wir im Kreis Heinsberg vor der eigenen Haustür erlebt. In Ophoven habe ich damals selbst Sandsäcke geschleppt, als der Deich der Rur brach und Hunderte Menschen ihre Häuser verlassen mussten.

Verlassen konnten wir uns damals auf zehntausende Einsatzkräfte in Feuerwehren, Hilfsorganisationen und dem Technischen Hilfswerk. Ihnen gilt mein Dank. Sie brauchen aber verlässliche Grundlagen. In zwei Untersuchungsausschüssen und einer Enquetekommission haben wir aufgearbeitet, wo der Katastrophenschutz gestärkt werden muss. Die gemeinsam getragenen Handlungsempfehlungen fließen nun in die Reform des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ein, die im Landtag gerade beraten wird.

Bund und Land brachten damals innerhalb weniger Wochen den Wiederaufbaufonds auf den Weg und stellten für Nordrhein-Westfalen Hilfen in Höhe von insgesamt 12,3 Milliarden Euro bereit. Mit den Mitteln werden unter anderem der Wiederaufbau der kommunalen Infrastruktur, die Unterstützung von Privathaushalten und Unternehmen sowie Maßnahmen zur Stärkung des Hochwasserschutzes finanziert.

Gedenken heißt, den Menschen etwas schuldig zu bleiben: den ernsthaften Willen, es beim nächsten Mal besser zu machen. Das sind wir den 49 Opfern und allen Betroffenen schuldig.

 
STRUKTURWANDEL
Von der Kohle zur KI: Nordrhein-Westfalen wird digitaler Standort
Viertes Microsoft-Rechenzentrum stärkt das Rheinische Revier

Nordrhein-Westfalen entwickelt sich zu einer der führenden Regionen für die digitale Infrastruktur in Deutschland. Zu den drei bereits angekündigten Microsoft-Rechenzentren im Rheinischen Revier kommt kürzlich ein vierter Standort in Grevenbroich hinzu. Das sind sichtbare Ankerinvestitionen für den Wandel von der Kohle zur Künstlichen Intelligenz.

Der Grundgedanke überzeugt gerade dort, wo über Jahrzehnte Strom aus Braunkohle kam. Die Rechenzentren nutzen die vorhandene Energie- und Flächeninfrastruktur ehemaliger Kraftwerksstandorte. Sie schaffen neue Wertschöpfung, sichern Beschäftigung und bringen den Kommunen zusätzliche Einnahmen. Rund um die Standorte entsteht ein leistungsfähiges Ökosystem, in dem Wirtschaft, Forschung und öffentliche Einrichtungen Zugang zu modernster Rechenleistung erhalten.

Es macht einen Unterschied, ob wichtige Rechenleistung im Ausland liegt oder hier bei uns in Nordrhein-Westfalen. Digitale Souveränität heißt, dass Daten und Technologien in unserem Land verarbeitet werden und wir nicht allein von anderen abhängig sind. Für ein Industrieland ist das eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit und der Sicherheit zugleich.

Der Strukturwandel ist kein Selbstläufer. Der Kohleausstieg reißt in vielen Orten des Reviers Lücken, die sich nicht von selbst schließen. Projekte wie diese zeigen, was an ihre Stelle treten kann, wenn Land, Wirtschaft und Kommunen zusammenwirken. Entscheidend ist, dass der Wandel bei den Menschen ankommt, dass gute Arbeitsplätze entstehen und die Beschäftigten aus den alten Strukturen eine verlässliche Perspektive bekommen.

Dieselbe Idee treibt uns vor Ort an. Mit der FUTURE SITE InWEST in Geilenkirchen-Lindern entsteht auf rund 240 Hektar ein moderner, klimaneutral geplanter Industriestandort für die Industrie von morgen, getragen vom Kreis und den Städten Geilenkirchen, Heinsberg und Hückelhoven. Perspektivisch sollen dort mehrere tausend Arbeitsplätze entstehen. Land und Bund unterstützen den Wandel im gesamten Revier bis 2038 mit einem Fördervolumen im zweistelligen Milliardenbereich, von dem auch Betriebe und Projekte in unserem Kreis profitieren.

Nordrhein-Westfalen beweist damit, dass aus dem Ende der Kohle ein Aufbruch werden kann. Diesen Weg gilt es entschlossen weiterzugehen, im Interesse der ganzen Region.

 
SPORT
Olympia vor der Haustür
KölnRheinRuhr bewirbt sich mit Rückenwind aus der Region

Nordrhein-Westfalen bewirbt sich um die Olympischen und Paralympischen Spiele 2036, 2040 oder 2044. Unter dem Namen KölnRheinRuhr treten die Städte der Region gemeinsam an, mit Köln als Leading City. Im Landtag haben CDU, SPD, Grüne und FDP kürzlich mit einem gemeinsamen Antrag ein fraktionsübergreifendes Bekenntnis zu dieser Bewerbung abgegeben.

Das Bemerkenswerte an diesem Vorhaben ist, wie es zustande kam. Im Frühjahr haben die Bürgerinnen und Bürger in den beteiligten Kommunen in Ratsbürgerentscheiden selbst abgestimmt. Rund 1,4 Millionen Menschen gaben ihre Stimme ab, 66 Prozent sprachen sich für die Bewerbung aus. Damit erhielt das Konzept mehr Zuspruch als jede frühere Olympia-Bewerbung weltweit. Diese Spiele beginnen also nicht am Reißbrett der Politik, sondern mit einem klaren Auftrag der Menschen.

Mit Mönchengladbach und Aachen liegen zwei der Austragungsstädte in direkter Nachbarschaft zum Kreis Heinsberg. Was solche Spiele am Ende gelingen lässt, sind verlässliche Organisation und Investitionen in Verkehr, Sportstätten und Digitalisierung.

Ich freue mich, dass die Bewerbung die Paralympischen Spiele von Anfang an gleichberechtigt mitdenkt. Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit sind kein Beiwerk, sondern gehören zum Kern der Idee.

Am 26. September entscheidet der Deutsche Olympische Sportbund, welche deutsche Bewerbung ins internationale Rennen geht. Der Weg ist noch weit und der Wettbewerb hart. Der starke Rückhalt aus Nordrhein-Westfalen ist dafür ein gutes Fundament. Als Sportland Nummer eins hat unser Land etwas anzubieten.

 
ABC-Klasse: Sprachförderung vor der Einschulung
BILDUNG
ABC-Klassen: bessere Startchancen für jedes Kind
Landtag beschließt verbindliche Sprachförderung vor der Einschulung

In der vergangenen Plenarwoche hat der Landtag die Einführung der ABC-Klassen beschlossen. Dahinter steht ein einfacher Gedanke: Kein Kind soll in der Schule den Anschluss verlieren, nur weil es beim Schulstart noch nicht gut genug Deutsch spricht. Wer die Sprache beherrscht, kann dem Unterricht folgen, Freundschaften schließen und später seinen Weg gehen. Eine gemeinsame Sprache ist und bleibt der wichtigste Faktor für eine gute Sozialisation und Integration.

Und trotz dieser basalen Erkenntnis ist der Handlungsbedarf groß. Derzeit bringt in Nordrhein-Westfalen etwa jedes dritte Kind mit sechs Jahren nicht die Fähigkeiten mit, um im Unterricht erfolgreich mitzuarbeiten. Künftig wird der Sprachstand schon bei einer vorgezogenen Schulanmeldung erfasst. Kinder mit Förderbedarf besuchen dann verbindlich einen Vorkurs, die ABC-Klasse, in einer kleinen Gruppe mit gezielter Unterstützung. So werden auch die Kinder erreicht, die bisher gar nicht in einer Kita angemeldet sind.

Mir ist wichtig, dass die Förderung nah bei den Familien ankommt. Nach dem Grundsatz kurze Beine, kurze Wege sollen die Vorkurse möglichst wohnortnah stattfinden, wenn es passt, direkt in der Kita vor Ort. Kita und Grundschule arbeiten dabei eng zusammen. Die Kosten, die den Städten und Gemeinden entstehen, übernimmt das Land vollständig. Auch die Kommunen im Kreis Heinsberg können so ohne zusätzliche Belastung planen.

Wie gut das Konzept wirkt, wird nach zwei und nach vier Jahren wissenschaftlich überprüft. Das halte ich für richtig, denn gute Bildungspolitik lernt aus Erfahrung. Am Ende zählt, dass mehr Kinder mit guten Sprachkenntnissen und fairen Chancen in ihren Bildungsweg starten.

 
Einigung zum Konnexitätsprinzip zwischen Bund und Ländern
KONNEXITÄT
Mehr Verlässlichkeit für die Kassen unserer Städte und Gemeinden
Bund und Länder einigen sich auf gestärktes Konnexitätsprinzip

Über Jahre hinweg ist die Ausgabenseite der Kommunen immer weiter gestiegen. Neue Aufgaben und ausgeweitete Leistungen wurden vielfach auf Bundesebene beschlossen, bezahlen mussten sie am Ende die Städte und Gemeinden. Im Kreis Heinsberg mit seinen zehn Kommunen kennen wir die Folgen: Haushalte am Anschlag, wachsende Sozialausgaben, vor allem im Bereich Eingliederungshilfe, und wenig Spielraum für eigene Gestaltung vor Ort.

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz im Juni ist hier ein wichtiger Schritt gelungen. Bund und Länder haben sich auf einen Mechanismus verständigt, der das Prinzip der Veranlassungskonnexität stärkt. Der Grundgedanke ist einfach: Wer eine Leistung beschließt, soll auch für ihre Kosten geradestehen. Künftig übernimmt der Bund bei neuen oder geänderten Leistungsgesetzen 80 Prozent der finanziellen Mehrkosten von Ländern und Kommunen, sofern diese oberhalb von 200 Millionen Euro liegen. Steuergesetze bleiben von der Regelung ausgenommen.

Für die kommunale Familie ist das ein Signal. Nach langjährigem Einsatz der Landesregierung unter Ministerpräsident Hendrik Wüst zeigt der Bund damit Verantwortung für die angespannte Finanzlage der Kommunen. Immer neue Belastungen sollen nicht länger allein auf den Schultern der Städte und Gemeinden landen.

Zur ehrlichen Einordnung gehört allerdings auch, dass die Belastungen, die unsere Kommunen schon heute tragen, damit nicht beseitigt sind. Die Vereinbarung greift erst bei künftigen Leistungsgesetzen, an den bestehenden Lasten ändert sie zunächst nichts. Die Einigung ist deshalb kein Schlusspunkt, sondern ein erster wichtiger Schritt. Im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags werde ich die Diskussion begleiten und mich weiterhin dafür einsetzen, dass unsere Städte und Gemeinden dauerhaftauskömmlich ausgestattet werden. Solide kommunale Finanzen sind die Grundlage dafür, dass die Menschen im Kreis Heinsberg sich auf funktionierende öffentliche Leistungen verlassen können.

 
Höherer kommunaler Verbundsatz für Städte und Gemeinden
KOMMUNALFINANZEN
Höherer Kommunalverbundsatz: Mehr Anteil für unsere Städte und Gemeinden
Land erhöht Verbundsatz erstmals seit den 1970er-Jahren

Die Landesregierung hat am 14 Juli 2026 die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2027 beschlossen. Einer der Kernpunkte ist die Anhebung des kommunalen Verbundsatzes von 23 auf 23,5 Prozent. Das Land reagiert damit auf eine Finanzlage der Städte und Gemeinden, die sich seit Jahren verschärft.

Über das Gemeindefinanzierungsgesetz gibt das Land jährlich einen festen Anteil seiner Steuereinnahmen an die Städte, Gemeinden und Kreise weiter. Dieser Anteil ist der Verbundsatz. Je höher er ausfällt, desto mehr Geld steht den Kommunen für ihre Aufgaben zur Verfügung, von der Schule über die Straße bis zur Feuerwehr.

Die Erhöhung um einen halben Prozentpunkt bringt den Kommunen dauerhaft rund 360 Millionen Euro zusätzlich im Jahr. Es ist die erste strukturelle Anhebung des Satzes seit den 1970er-Jahren. In drei Schritten haben SPD-geführte Landesregierungen von 28,5% auf 23% abgesenkt. Zugleich erfolgt der Einstieg in eine kommunale Modernisierungsagenda, die pauschalere Zuweisungen, weniger Standards und einfachere Verfahren vorsieht. Auch die zehn Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg profitieren von diesem höheren Anteil.

Zu einer nüchternen Einordnung gehört jedoch auch, die Dimensionen zu benennen. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen verzeichneten im vergangenen Jahr nach dem aktuellen kommunalen Finanzreport ein Defizit von über elf Milliarden Euro, den höchsten Wert im Ländervergleich; die kommunalen Schulden erreichten rund 71 Milliarden Euro. Gegen diese Lücke sind 360 Millionen Euro ein Anfang, keine Lösung. Haupttreiber sind die stetig steigenden Sozialausgaben, vor allem im Bereich Teilhabe. Auch das Land steht finanziell unter Druck, bei rückläufigen Steuererwartungen bleibt der Spielraum begrenzt. Ohne die Erhöhung des Verbundsatzes würden die Kommunen im kommenden Jahr weniger Zuwendungen erhalten. Der jetzigen Erhöhung sollen weitere folgen.

Im Haushalts- und Finanzausschusses werden wir darauf achten, dass der eingeschlagene Weg verlässlich fortgesetzt wird und dass wir beim Bund auf eine spürbare Entlastung der Kostenlast bei den Kommunen dringen. Mit der Einigung zum Konnexitätsprinzip beim Bund, welche unser Ministerpräsident Hendrik Wüst in der Konferenz der Ministerpräsidenten kürzlich mit auf den Weg bringen konnte, haben wir auch hier einen Schritt nach vorn gemacht.

 
Reformpaket für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen
WIRTSCHAFT
Weniger Bürokratie, mehr Wohnraum, mehr Gewerbeimmobilien
Landtag beschließt Reformpaket für den Wirtschaftsstandort NRW

In der vergangenen Plenarwoche hat der Landtag ein ganzes Paket an Reformen beraten, die den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen stärken sollen. Sie sollen Betriebe entlasten, das Bauen erleichtern und Familien mehr Wohnraum ermöglichen. Drei dieser Vorhaben stechen aus finanz- und wirtschaftspolitischer Sicht heraus.

Im Zentrum steht das Bürokratieabbaupaket. Ab dem 1. Januar 2027 werden Berichtspflichten des Landes grundsätzlich abgeschafft. Wieder eingeführt werden sie nur, wenn es dafür eine fachliche Begründung gibt. Diese Umkehr der Beweislast ist ein echter Systemwechsel. Nicht die Unternehmen müssen künftig belegen, warum eine Pflicht entfallen kann, sondern die Verwaltung, warum sie nötig bleibt. Betriebe gewinnen so Zeit für das, worauf es ankommt: Investitionen, Ausbildung und Wachstum.

Ebenso wichtig sind die Änderungen der Landesbauordnung. Der Um- und Neubau wird spürbar erleichtert. So können anders genutzte Gebäude in Wohnraum umgewandelt und Bestandsbauten um ein Geschoss aufgestockt werden.

Über Genehmigungsfiktionen und einen konsequenten digitalen Weg bei Bauträgen soll das Bauen schneller werden. Auch in unseren Städten und Gemeinden ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Wer schneller und einfacher bauen darf, hilft jungen Familien und der Ortsentwicklung gleichermaßen.

Ergänzt wird dieser Kurs durch das Förderprogramm NRW.BANK.Invest.Zukunft, welches Unternehmen zinsvergünstigte Darlehen für Investitionen in Digitalisierung, Innovation und Nachhaltigkeit, den Einsatz künstlicher Intelligenz oder die Umstellung auf erneuerbare Energien bietet. Seit dem Start wurden rund 5.800 Förderungen mit einem Volumen von über einer Milliarde Euro bewilligt. Rund 85 Prozent des Volumens entfielen im ersten Jahr auf kleine und mittlere Unternehmen. Von diesem Instrument profitieren Betriebe in ganz Nordrhein-Westfalen, weil die Mittel gezielt dort ankommen, wo Arbeits- und Ausbildungsplätze entstehen.

 
Vorsorge und Hitzeschutz in Nordrhein-Westfalen
KLIMAANPASSUNG
Wenn Hitze zur Gefahr wird: Vorsorge in Nordrhein-Westfalen
Landtag berät über Lehren aus der Hitzewelle im Juni

Die Hitzewelle im Juni hat viele Menschen das Leben gekostet. Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts starben bis Ende Juni allein in Nordrhein-Westfalen rund 1.230 Menschen an den Folgen der Hitze, bundesweit etwa 5.100. Zur Einordnung: Im gesamten Straßenverkehr kamen 2025 in Deutschland rund 2.830 Menschen ums Leben. Die Hitze forderte in wenigen Wochen also fast doppelt so viele Leben wie ein ganzes Jahr auf den Straßen. Betroffen sind vor allem ältere Menschen, Pflegebedürftige, chronisch Kranke und Kinder. In der vergangenen Plenarwoche hat der Landtag das Thema in einer Aktuellen Stunde beraten, beantragt von den Fraktionen von CDU und Grünen.

Nordrhein-Westfalen zählt beim Hitzeschutz zu den Vorreitern. Als erstes Bundesland legte das Land 2021 ein Klimaanpassungsgesetz vor, 2024 folgte die Klimaanpassungsstrategie, die nun umgesetzt wird. Bereits 2023 wurde das Zentrale Netzwerk für gesundheitsbezogenen Hitzeschutz gegründet. Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen stehen praxisnahe Arbeitshilfen bereit, damit Gebäude und Abläufe auf heiße Perioden eingestellt werden.

Wirksame Vorsorge braucht auch finanzielle Grundlagen. Über die Krankenhausförderung stellt das Land in den Jahren 2023 bis 2035 rund 1,52 Milliarden Euro für Maßnahmen bereit, etwa für Lüftung, Dämmung, Kühlung sensibler Bereiche sowie begrünte Fassaden und Dächer. Die Kommunen werden über ein Förderprogramm im Umfang von rund 50 Millionen Euro sowie über die Städtebauförderung unterstützt. Solche Mittel sind gut angelegt. Wer frühzeitig in widerstandsfähige Infrastruktur investiert, schützt Menschenleben und hält zugleich größere Folgekosten von den öffentlichen Haushalten fern.

Entscheidend ist, dass Hitzeschutz vor Ort ankommt, in Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und auf öffentlichen Plätzen. Auch hier gilt: mehr finanzielle Mittel wären wünschenswert.

 
RECHTSPRECHUNG
Höchstes Gericht bestätigt: Krisenhilfe war rechtmäßig
Verfassungsgerichtshof weist letzte Klage gegen Ukraine-Sondervermögen ab

Ende Juni hat der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster das NRW-Krisenbewältigungsgesetz für verfassungskonform erklärt und damit die letzte von drei Klagen aus den Reihen von SPD und FDP zurückgewiesen. In allen drei Verfahren hat sich der Kurs der Landesregierung bestätigt.

Mit dem Gesetz hatte der Landtag Ende 2022 das sogenannte Ukraine-Sondervermögen errichtet, um auf die Folgen des russischen Angriffskriegs schnell reagieren zu können. Auf dieser Grundlage stimmte das Parlament der Finanzierung von 102 Maßnahmen mit einem Volumen von rund drei Milliarden Euro zu. Wichtig für das Budgetrecht: Sowohl die Kreditaufnahme als auch jede Verausgabung bedurften der Einwilligung des Landtags. Ein Blankoscheck war das Instrument zu keinem Zeitpunkt.

Die Antragsteller sahen genau dieses Budgetrecht verletzt. Der Gerichtshof folgte dem nicht. Er stellte fest, dass der Gesetzgeber angesichts der damals unklaren Lage vertretbar von einem zweckgebundenen Sondervermögen ausgehen durfte, um flexibler zu handeln, als es der Kernhaushalt erlaubt hätte.

Wäre die Klage erfolgreich gewesen und das Gesetz für nichtig erklärt worden, hätte man der bereits geleisteten Krisenhilfe nachträglich die rechtliche Grundlage entzogen. Betroffen waren Aufgaben, die unmittelbar vor Ort ankamen: die Unterbringung geflüchteter Menschen, der Nahverkehr, Krankenhäuser, soziale Infrastruktur und die Versorgungssicherheit. Gerade unsere Städte und Gemeinden wären bei einer anderen Entscheidung in erhebliche Unsicherheit geraten.

Der Gerichtshof hat mit dem Urteil erstmals klare Anforderungen an Sondervermögen formuliert: eine gesetzliche Grundlage, einen tragfähigen Sachgrund und wirksame parlamentarische Kontrolle. Das schafft Rechtssicherheit für den Umgang mit künftigen Krisen. Für die Planungen in unseren Kommunen zählt vor allem, dass sich Land und Kommunen bei der nächsten Notlage auf ein erprobtes und rechtlich geklärtes Instrument stützen können. Entschlossene Hilfe und solide Haushaltsführung schließen sich nicht aus. Das Urteil bestätigt beides.

CDU Bogen Bernd Krückel MdL · Heinsberg, Geilenkirchen, Übach-Palenberg,
Gangelt, Selfkant, Waldfeucht
Thomas Schnelle MdL · Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg
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Ausgabe 06/2026 thomas-schnelle.nrw | bernd-krueckel.nrw
Innenminister Herbert Reul in der CDU-Fraktionssitzung
Liebe Leserinnen und Leser,
der Landtag hat die Novelle des Ordnungsbehördengesetzes beschlossen und damit die kommunalen Ordnungsdienste gestärkt – mit klareren Befugnissen, mehr Eigenverantwortung für die Kommunen und technischen Verbesserungen bei Bodycams. Außerdem berichten wir über die Festlegung der Zeugenreihenfolge im PUA V zum Terroranschlag von 2024, über die Initiative für einen dauerhaft sichtbaren Veteranentag in NRW, über eine IW-Studie, die Nordrhein-Westfalen als Aufsteigerland des Jahrzehnts ausweist, über den Einsatz für saubere Industrie ohne überflüssige Bürokratie sowie über mehr Chancen auf einem inklusiven Arbeitsmarkt. Wir wünschen eine informative Lektüre.
Unterschrift Bernd Krückel
Bernd Krückel NRW Wappen
Mitglied des Landtags NRW
Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf
bernd.krueckel@landtag.nrw.de
 
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Thomas Schnelle NRW Wappen
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Innenpolitik
Mehr Befugnisse für die Ordnungsämter vor Ort
Landtag beschließt Novelle des Ordnungsbehördengesetzes

Der Landtag hat in der vergangenen Plenarwoche die Novelle des Ordnungsbehördengesetzes beschlossen. Sie stärkt die kommunalen Ordnungsdienste und macht für die Bürgerinnen und Bürger transparenter, welche Aufgaben diese Kräfte wahrnehmen dürfen. Bislang musste man dafür im Polizeigesetz nachschlagen. Künftig stehen die Befugnisse klar und lesbar im Ordnungsbehördengesetz selbst.

Inhaltlich bringt die Reform mehrere Neuerungen. Gegen wiederholte Störer sind nun Aufenthaltsverbote von bis zu drei Monaten möglich. Kleinere und mittlere Kommunen erhalten mehr Eigenverantwortung bei der Verkehrsüberwachung und können Geschwindigkeit, Rotlichtverstöße und weitere Regelungen selbst kontrollieren und ahnden. Das stärkt die Sicherheit auf Schulwegen und in Wohngebieten dort, wo bisher Kapazitäten fehlten.

Ein weiterer Baustein ist das sogenannte Pre-Recording bei Bodycams. Eskaliert eine Situation plötzlich, sichert die Kamera auch die Sekunden vor dem eigentlichen Einschalten. Wer einmal erlebt hat, wie schnell eine Lage kippt, weiß, wie wertvoll diese Aufnahmen für den Schutz der Einsatzkräfte und für eine saubere Beweissicherung sind.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter sind bei Festen, im Verkehr und im öffentlichen Raum täglich präsent und zunehmend mit aggressivem Verhalten konfrontiert. Mehr Handlungssicherheit und klare rechtliche Grundlagen kommen ihnen unmittelbar zugute. Aus meiner früheren Arbeit bei der Polizei weiß ich, wie sehr es auf verlässliche Befugnisse und auf den Rückhalt durch die Politik ankommt.

 
Ministerpräsident Hendrik Wüst in der CDU-Fraktionssitzung
Innenausschuss
Aufklärung des Terroranschlags schreitet voran
PUA V legt Reihenfolge der weiteren Zeugenvernehmungen fest

Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Terroranschlag vom August 2024 hat kürzlich in einer Sondersitzung die Reihenfolge der weiteren Zeugenvernehmungen festgelegt. Unter anderem soll Ministerpräsident Hendrik Wüst noch vor dem zweiten Jahrestag des Anschlags gehört werden.

An den bereits beschlossenen Beweisanträgen ändert die Festlegung nichts. Alle benannten Zeuginnen und Zeugen werden gehört, es geht allein um die zeitliche Abfolge. Ziel ist es, die Arbeit des Ausschusses zügig und geordnet fortzusetzen, damit die offenen Fragen rund um den Anschlag gründlich beantwortet werden.

Gerade bei einem so schweren Verbrechen ist sorgfältige Aufklärung die Grundlage für das Vertrauen der Bevölkerung in ihre Sicherheitsbehörden. Aus meiner Zeit als Ermittler weiß ich, dass es dabei auf Genauigkeit und auf eine nachvollziehbare Reihenfolge der Schritte ankommt, nicht auf Tempo um des Tempos willen. Wer Antworten verlangt, sollte die zeitnahe Vernehmung der Zeugen begrüßen und nicht für tagespolitische Auseinandersetzungen nutzen.

Die lückenlose Aufarbeitung dieses Falls und die Lehren für Prävention und Gefahrenabwehr sind von landesweiter Bedeutung. Im Innenausschuss verfolge ich diese Aufarbeitung aufmerksam und setze mich dafür ein, dass aus ihr konkrete Verbesserungen für die Sicherheit vor Ort folgen.

 
Thomas Schnelle MdL in der CDU-Fraktionssitzung
Gesellschaft
Anerkennung für unsere Veteraninnen und Veteranen
NRW will Veteranentag dauerhaft sichtbar machen

Mitte Juni wurde zum zweiten Mal der nationale Veteranentag begangen. Nordrhein-Westfalen will diesen Tag dauerhaft sichtbar machen. Die Fraktionen von CDU, Grünen und FDP haben dazu kürzlich einen gemeinsamen Antrag in den Landtag eingebracht.

Das Land ist eng mit der Bundeswehr verbunden. An rund 25 Standorten leisten etwa 20.000 aktive Soldatinnen und Soldaten ihren Dienst, hinzu kommen zivile Beschäftigte und zahlreiche Reservistinnen und Reservisten. Sie alle übernehmen Verantwortung für unser Land, für die Demokratie und für unsere Freiheit. Viele von ihnen waren in Krisengebieten im Einsatz, andere haben im Inland geholfen, etwa während der Pandemie oder beim Hochwasser 2021.

Wertschätzung darf sich nicht in Dankesworten erschöpfen. Wer gedient hat, verdient auch handfeste Unterstützung. Dazu gehört, die körperliche und seelische Gesundheit stärker in den Blick zu nehmen. Psychische Folgen von Einsätzen wie posttraumatische Belastungsstörungen müssen entstigmatisiert und die psychotherapeutische Versorgung muss verbessert werden. Bestehende Lotsen- und Netzwerkstrukturen sollen gestärkt werden.

Unsere Soldatinnen und Soldaten leisten einen unschätzbaren Dienst für die gemeinsame Sicherheit. Umso selbstverständlicher sollte es sein, ihren Einsatz öffentlich anzuerkennen. Als Innenpolitiker setze ich mich dafür ein, dass dieser Respekt nicht nur an einem Tag im Jahr, sondern dauerhaft spürbar wird.

 
Die Plenarsitzung vom 17.06.2026
Wirtschaft
NRW ist das Aufsteigerland des zurückliegenden Jahrzehnts
IW-Studie bescheinigt Nordrhein-Westfalen starkes Wachstum

Das Institut der deutschen Wirtschaft hat die Entwicklung von 400 Regionen über zehn Jahre untersucht. Das Ergebnis fällt für Nordrhein-Westfalen klar aus: Das Land ist der Aufsteiger des Jahrzehnts. Die Forscher bescheinigen ihm an Rhein und Ruhr besondere wirtschaftliche Zentren, die Wachstum erzeugen und ihre gesamte Umgebung mitziehen. Die Zahl der NRW-Regionen unter den hundert stärksten Standorten Deutschlands ist seit 2016 von einer auf sechs gestiegen.

Im Zehnjahresvergleich zählen nur gut neun Prozent der nordrhein-westfälischen Regionen zu den Absteigern, während rund sechzig Prozent stabil blieben und dreißig Prozent klar zulegten. Der Landtag hat kürzlich einen Antrag von CDU und Grünen beschlossen, der aus diesen Befunden Schlüsse für die Landespolitik zieht und ausdrücklich auch die Regionen in den Blick nimmt, die noch Entwicklungspotenzial haben.

Für den Kreis Heinsberg ist das mehr als eine abstrakte Bilanz. Als Teil des Rheinischen Reviers steht unsere Region mitten im Wandel von der Braunkohle zu neuen Wertschöpfungsfeldern. Die Studie lobt die Entwicklung im Revier als hoffnungsvoll. Damit aus dieser Hoffnung dauerhafte Arbeitsplätze werden, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, weniger Bürokratie und Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Forschung.

Genau hier setzt die Landespolitik an. Über den Nordrhein-Westfalen-Plan stehen in den kommenden zwölf Jahren mehr als 60 Milliarden Euro bereit. Die Altschuldenregelung sichert zugleich die Handlungs- und Investitionsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden. Als Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss achte ich darauf, dass diese Mittel die Kommunen im Kreis tatsächlich erreichen und dort wirken. Diesen Freitag werde ich mit meinem Kollegen Thomas Schnelle beispielsweise unsere Wirtschaftsministerin Mona Neubaur in Geilenkirchen empfangen und bei der Fördermittelübergabe für das neue FUTURE SITE InWEST Industrieareal zugegen sein.

 
Bernd Krückel MdL in der CDU-Fraktionssitzung
Wirtschaft & Umwelt
Saubere Industrie ohne überflüssige Bürokratie
Landtag fordert Entschlackung der EU-Industrieemissionsrichtlinie

Nordrhein-Westfalen soll Industrieland bleiben und zugleich zeigen, dass moderne Produktion immer sauberer werden kann. Beides gehört zusammen. Damit es gelingt, brauchen die Unternehmen Planungssicherheit und verlässliche Regeln statt immer neuer Berichtspflichten. Der Landtag hat dazu kürzlich einen gemeinsamen Antrag von CDU und Grünen beschlossen.

Im Kern geht es um die europäische Industrieemissionsrichtlinie. Sie ist das zentrale Instrument des industriellen Umweltschutzes in der EU und soll Belastungen von Luft, Wasser und Boden verringern. Allein in Nordrhein-Westfalen sind mehr als 3300 Anlagen davon betroffen. Bei der anstehenden Novelle setzt sich das Land dafür ein, die Vorgaben deutlich zu verschlanken und praxisgerecht auszugestalten. Hohe Umweltstandards und eine wettbewerbsfähige Industrie schließen sich nicht aus, im Gegenteil: Klare Genehmigungsverfahren und überschaubare Pflichten sind die Voraussetzung dafür, dass Betriebe in saubere Technik investieren.

Jede unnötige Dokumentationspflicht bindet Personal und Geld, das in den Unternehmen besser für Modernisierung und Arbeitsplätze eingesetzt wird. Hier zeigt sich derselbe Kurs, den das Land auch mit der Abschaffung zahlreicher Berichtspflichten ab 2027 verfolgt.

Verlässliche Rahmenbedingungen, geringere Lasten und hohe Standards beim Umweltschutz sichern Wohlstand und Beschäftigung in der Region.

 
Bernd Krückel MdL im Plenarsaal des Landtags NRW
Soziales
Mehr Chancen auf einem inklusiven Arbeitsmarkt
Breite Mehrheit im Landtag für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Der Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen 2025 zeigt ein zwiespältiges Bild. Die Erwerbsquote von Menschen mit Behinderungen liegt weiterhin deutlich unter der von Menschen ohne Behinderung. Zugleich steht das Land im bundesweiten Vergleich gut da, und die Zahl der beschäftigten Menschen mit Behinderungen ist in den vergangenen Jahren gestiegen. An diesem Punkt setzt ein breit getragener Antrag an, den die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und FDP kürzlich gemeinsam im Landtag beschlossen haben.

Das Ziel ist klar umrissen: mehr Chancen und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Werkstätten für Menschen mit Behinderungen leisten dafür eine solide Grundlage, weil sie Sicherheit, Qualifizierung und soziale Einbindung bieten. Sie sollen künftig stärker auf den Übergang in den allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet werden. Auch Inklusionsbetriebe belegen, dass dieser Weg gelingt. Die Übergänge zwischen den verschiedenen Angeboten will das Land erleichtern und die Beratung der Arbeitgeber über die Einheitlichen Ansprechstellen ausbauen.

Hier verbinden sich soziale Verantwortung und wirtschaftliche Vernunft. Angesichts des Fachkräftemangels kann es sich unsere Wirtschaft nicht leisten, auf qualifizierte und engagierte Beschäftigte zu verzichten. Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderungen eine Chance geben, gewinnen erfahrungsgemäß loyale und verantwortungsbewusste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Auch im Kreis Heinsberg tragen Werkstätten und Inklusionsbetriebe dazu bei, dass Teilhabe gelingt und Betriebe ihren Bedarf an Arbeitskräften decken. Wer dieses Potenzial hebt, stärkt die Menschen und die regionale Wirtschaft zugleich. Diesen doppelten Nutzen behalte ich in meiner Arbeit im Blick.

CDU Bogen Bernd Krückel MdL · Heinsberg, Geilenkirchen, Übach-Palenberg,
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Thomas Schnelle MdL · Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg und Wegberg
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Ausgabe 05/2026 thomas-schnelle.nrw  |  bernd-krueckel.nrw
Abstimmung im Plenarsaal

Liebe Leserinnen und Leser,

das Kinderbildungsgesetz wird nachgebessert – und das Land stellt dafür 106 Millionen Euro zusätzlich bereit. Was das konkret für Kitas und Familien im Kreis Heinsberg bedeutet, lesen Sie als Titelthema in dieser Ausgabe.

Außerdem berichten wir: Knapp drei Millionen Euro fließen in Sportstätten im Kreis Heinsberg – welche Kommunen profitieren und wie Vereine jetzt vorgehen sollten. Nordrhein-Westfalen hat seine erste unabhängige Polizeibeauftragte erhalten. Die Landesregierung hat ein umfassendes Entlastungspaket gegen Bürokratie auf den Weg gebracht. Und Kommunen erhalten mehr Spielraum beim Einsatz der Mittel aus dem NRW-Plan für gute Infrastruktur.

Wir wünschen eine informative Lektüre.

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FAMILIE
KiBiz-Reform: Nachbesserungen mit Augenmaß
106 Millionen Euro zusätzlich für verlässliche Kinderbetreuung in NRW

Verlässliche Kinderbetreuung ist für Familien eine tägliche Notwendigkeit. Wenn eine Kita-Gruppe kurzfristig schließen muss oder nur Notbetreuung angeboten werden kann, trifft das Eltern unmittelbar. Genau hier setzt die Reform des Kinderbildungsgesetzes an, die der Landtag derzeit berät. Nach der Verbändeanhörung im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend haben CDU und Grüne die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und den Entwurf an vier Punkten nachgeschärft. Das Land stellt dafür 106 Millionen Euro zusätzlich bereit.

Beim Kern- und Randzeitenmodell wird die wöchentliche Mindestkernzeit von 25 auf 35 Stunden angehoben. Trägern steht dabei Flexibilität bei der Verteilung innerhalb der Woche zu: Einzelne Tage können kürzer ausfallen, sofern das durch längere Kernzeiten an anderen Tagen ausgeglichen wird. Das Land finanziert weiterhin neun Stunden Kernzeit täglich.

Im Bereich Sprachbildung werden jährlich über 50 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt, insbesondere zur Stärkung der plusKITAs und der Fachberatungsstruktur. Die Gesamtfördersumme steigt auf rund 204 Millionen Euro, die Pauschale je plusKITA auf mindestens 52.875 Euro.

Das Kita-Helfer-Programm wird dauerhaft im Gesetz verankert, über einen eigenen Fördertatbestand statt über die Kindpauschalen. Damit entfällt die bisherige Kopplung an die Einrichtungsgröße: Jede Kita erhält künftig pro Kindergartenjahr 16.200 Euro, wofür über 37 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Gerade für kleinere Einrichtungen im ländlichen Raum des Kreises Heinsberg ist das eine Verbesserung gegenüber dem bisherigen Modell.

Die Regelungen zur Überbelegung werden praxisnäher gefasst. Eine dauerhafte Überbelegung um bis zu zwei Kinder pro Gruppe bleibt möglich, sofern die erforderlichen Personalkraftstunden vorgehalten werden. Neu ist eine zeitlich befristete Möglichkeit für maximal sechs Wochen pro Jahr, die kurzfristige Schließungen bei Personalausfällen verhindern soll.

NRW investiert allein in diesem Jahr 6,2 Milliarden Euro in die Kinderbetreuung. Mit der KiBiz-Reform schaffen wir dafür eine verlässlichere gesetzliche Grundlage.

 
Bernd Krückel, Sportstaatssekretärin Andrea Milz und Thomas Schnelle
SPORT
Knapp drei Millionen Euro für Sportstätten im Kreis Heinsberg
Förderportal öffnet am 1. Juni – Antragstellung ab 1. September möglich

Sportvereine sind das Rückgrat des gesellschaftlichen Lebens in unseren Städten und Gemeinden. Sie binden Menschen jeden Alters, schaffen Gemeinschaft und halten die Gesellschaft zusammen. Damit das gelingt, brauchen Vereine funktionsfähige Anlagen. Genau hier setzt das Förderprogramm „Moderne Sportstätte NRW” an, das die Landesregierung nun mit einem ersten Programmaufruf konkretisiert hat.

Das Programm ist Teil des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036, das landesweit 600 Millionen Euro für die Sportinfrastruktur vorsieht, aufgeteilt auf vereinseigene Sportstätten, Schwimmbäder und kommunale Anlagen. Zusammen mit weiteren Landes- und Bundesmitteln aus dem Infrastruktursondervermögen spricht die Landesregierung von einer „NRW-Sportmilliarde”. Gefördert werden Maßnahmen zur Modernisierung, Sanierung und zum Neubau vereinseigener Sportanlagen. Der Kreis Heinsberg profitiert dabei mit insgesamt knapp 2,9 Millionen Euro.

Für Vereine, die ein konkretes Vorhaben planen, gilt jetzt: den Zeitplan kennen und die nächsten Wochen nutzen. Der Kreissportbund hat die örtlichen Abstimmungsprozesse bereits aufgenommen. Ab dem 18. Mai informiert der Landessportbund die Vereine in Videokonferenzen über das Verfahren. Am 1. Juni öffnet das Förderportal für Interessenbekundungen, die förmliche Antragstellung ist ab dem 1. September möglich.

Bundesrechtlich gilt allerdings eine Mindestprojektgröße von 50.000 Euro. Kleinere Maßnahmen, die bei manchem Verein durchaus sinnvoll wären, sind damit von der Förderung ausgeschlossen. Das ist eine Vorgabe, die wir nicht ändern konnten, die aber zu kennen wichtig ist, bevor Planungen beginnen.

Die Mittel verteilen sich nach Einwohnerzahl auf alle zehn Kommunen im Kreis: Erkelenz erhält 472.952 Euro, Heinsberg 462.850 Euro, Hückelhoven 441.352 Euro, Geilenkirchen 301.341 Euro, Wegberg 289.733 Euro, Übach-Palenberg 258.420 Euro, Wassenberg 207.350 Euro sowie Gangelt, Selfkant und Waldfeucht jeweils 166.932 Euro.

 
Ursula Mecklenbrauck und Thomas Schnelle MdL im Landtag
INNERES
NRW hat eine unabhängige Polizeibeauftragte
Ursula Mecklenbrauck tritt ihr Amt im Oktober an – eine Personalie, die überzeugt

Im vergangenen Plenum hat der Landtag Nordrhein-Westfalen Ursula Mecklenbrauck zur ersten unabhängigen Polizeibeauftragten des Landes gewählt. Im Oktober wird sie ihr neues Amt beginnen.

Als ehemaliger Polizeibeamter und als stellvertretender Vorsitzender des Petitionsausschusses habe ich das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Vorhaben von CDU und Grünen mit einer gewissen Skepsis begleitet. Braucht eine Polizei, die in NRW gut aufgestellt ist und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger genießt, wirklich eine weitere Kontrollinstanz, auch vor dem Hintergrund eines funktionierenden Beschwerde- und Petitionssystems?

Mit der Personalie Ursula Mecklenbrauck haben sich meine Bedenken bezüglich der Stelle der Polizeibeauftragten allerdings gelöst: seit 2022 war sie Polizeipräsidentin in Krefeld, davor stellvertretende Referatsleiterin für Polizeiorganisation im NRW-Innenministerium, wo sie zentrale Strukturreformen mitgestaltet hat. Dazu Stationen im NRW-Landtag, in der Staatskanzlei und in der Bundestagsverwaltung. Frau Mecklenbrauck ist somit keine fachfremde Theoretikerin, die von außen auf die Polizei schaut. Sie ist jemand, die die Strukturen und Menschen kennt, die weiß, wie Entscheidungen in Behörden und auf der Straße fallen, und die zugleich das nötige Gespür für die Beamtinnen und Beamten mitbringt.

Ihre Aufgabe ist klar definiert: Bürgerinnen und Bürger sowie Polizeibeschäftigte können sich künftig ohne Dienstweg direkt an sie wenden, mit Beschwerden, Hinweisen oder Klärungsbedarfen. Die Stelle ist beim Landtag angesiedelt, unabhängig vom Innenministerium. Dass die Deutsche Polizeigewerkschaft verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet hat, weil die Beauftragte auch parallel zu laufenden Strafverfahren tätig werden kann, ist eine Frage, die die Gerichte beantworten werden.

Für mich steht fest, dass der Landtag mit Ursula Mecklenbrauck eine Frau gewählt hat, die das Amt mit Sachverstand und Erfahrung ausfüllen wird. Das war die richtige Entscheidung.

 
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur und Ministerpräsident Hendrik Wüst
BÜROKRATIEABBAU
Weniger Bürokratie, mehr Handlungsspielraum
Landesregierung verabschiedet Entlastungspaket für Bürger, Unternehmen und Kommunen

Vergangene Woche hat die Landesregierung erstmals ein sogenanntes Entlastungskabinett einberufen und dabei ein umfassendes Gesetzespaket verabschiedet, das Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Kommunen spürbar von bürokratischen Pflichten entlasten soll.

Das Paket ruht auf drei Säulen. Erstens werden landesrechtliche Berichts- und Dokumentationspflichten, die zu Lasten der Wirtschaft gehen, zum 1. Januar 2027 grundsätzlich abgeschafft. Das Prinzip der Beweislastumkehr greift dabei konsequent: Wer eine Pflicht behalten will, muss sie bis zum Stichtag fundiert begründen und per Rechtsverordnung positiv festschreiben. Was nicht begründet wird, entfällt ersatzlos.

Zweitens werden Schriftformerfordernisse im Bürger-Behörden-Kontakt weitgehend aufgehoben. Die einfache E-Mail wird zum Regelfall, der klassische Postweg zum Ausnahmefall. Wer weiterhin auf Papier kommunizieren möchte, kann das tun. Ein Zwang besteht ausdrücklich nicht.

Interessant für die kommunale Ebene ist die dritte Säule: das Kommunale Regelbefreiungsgesetz. Städte und Gemeinden können künftig beantragen, von landesrechtlichen Regelungen ausgenommen zu werden, wenn diese vor Ort als hinderlich gelten. Bewähren sich die lokalen Alternativlösungen, können sie später in Landesrecht überführt werden.

Ergänzt wird das Paket durch Vereinfachungen bei Förderverfahren. Künftig entfällt die flächendeckende Prüfung jedes einzelnen Verwendungsnachweises. Vollautomatisierte Bescheide und der verstärkte Einsatz von Pauschalen sollen risikoarme Fälle innerhalb von Sekunden abwickeln. Wer je erlebt hat, wie lange Kommunen auf Förderbescheide warten, versteht, welchen praktischen Unterschied das machen kann.

Nach der Kabinettsbefassung folgen nun die Verbandsanhörungen. Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht werden. Im Haushalts- und Finanzausschuss werde ich diesen Prozess aufmerksam begleiten.

 
Ministerpräsident Hendrik Wüst und CDU-Fraktionsvorsitzender Thorsten Schick
KOMMUNEN
Mehr Spielraum für kommunale Investitionen
NRW-Plan-Mittel dürfen künftig als Eigenanteil in Förderprogrammen eingesetzt werden

Seit Mitte April können die Kommunen in Nordrhein-Westfalen erstmals auf die Mittel aus dem NRW-Plan für gute Infrastruktur zugreifen. Das Land hatte ihnen Ende Januar die entsprechenden Bereitstellungsbescheide übermittelt. Doch schnell wurde deutlich: Die Mittel stehen bereit, können aber nicht immer so eingesetzt werden, wie es die Praxis erfordert.

Der NRW-Plan ist das bislang größte Investitionsprogramm in der Landesgeschichte. Allein 10 Milliarden Euro stehen den Kommunen als pauschal zugewiesenes Förderbudget zur Verfügung, der Schwerpunkt liegt bei Bildung und Betreuung, aber auch Verkehrsinfrastruktur, Sanierung und Klimaschutz sind förderfähig. Viele Investitionsvorhaben laufen jedoch über Förderprogramme, bei denen Kommunen einen Eigenanteil beisteuern müssen. Aus den NRW-Plan-Mitteln selbst durfte dieser Eigenanteil bislang nicht bestritten werden. Genau das haben uns Kommunen als Hindernis zurückgemeldet.

CDU und Grüne haben nun einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der die Änderung des NRW-Infrastrukturgesetzes vorsieht. Künftig dürfen Kommunen ihre Eigenanteile in Landesprogrammen aus dem NRW-Plan decken. Landes- und Bundesfördermittel lassen sich so flexibler kombinieren. Für Kommunen im Kreis Heinsberg eröffnet das neuen Handlungsspielraum bei Vorhaben, die bislang an dieser Frage scheiterten.

Für Bundes- wie EU-Förderprogramme ist ein rechtlich sicherer Einsatz der NRW-Plan-Mittel für den Eigenanteil derzeit noch nicht garantiert. Aber auch in Berlin liegt bereits ein Entwurf zur Gesetzänderung vor, der diese Lücke für Bundesförderprogramme bald schließen soll.

 
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