Eine gute Nachricht nach harten und langen Sitzungen:

Der Landtag wird im Haushalt 2018 100 Millionen Integrationspauschale an die Kommunen verteilen.

Aufgrund der mittelfristigen Planung der Integrationsmittel bis zum Jahr 2018 bereits durch die alte rot-grüne Landesregierung hatte auch die NRW Koalition von CDU und FDP keine Veränderung der Mittelzuweisungen an die Kommunen im Rahmen des Haushaltsentwurfs 2018 vorgesehen.

Uns waren die finanziellen Planungen für die Kommunen an dieser Stelle nicht weitreichend genug. Im Laufe der Beratungen des Haushaltes und nach der Steuerschätzung aus dem Monat November 2017, wurde deutlich dass im Jahr 2018 mehr Verteilungsmittel zur Verfügung stehen würden. Durch einen Änderungsantrag zur dritten Lesung des Haushaltes am 17. Januar 2018 können nun den Kommunen 100 Millionen € mehr zur Verfügung gestellt werden.

In den nächsten Wochen wird über den Verteilungsschlüssel beraten. Die Mittel sollen pro Kopf der in den Kommunen lebenden Anspruchsberechtigten verteilt werden. Wer Anspruchsberechtigter sein wird, legen die Ministerien in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden im Gesetzgebungsverfahren fest.

Zudem bietet ein solches Ausführungsgesetz dann bereits den Rahmen, falls der Bund zu seinem Versprechen steht, ab 2019 weitere Mittel in einer Integrationspauschale zur Verfügung zu stellen. Diese werden von der Landesregierung – wie im Koalitionsvertrag zugesichert – ohne Abzug an die Kommunen weiterreichen.

Über die Verteilung der Integrationspauschale hinaus wird die Landesregierung die Integrationspolitik gesamtgesellschaftlich betrachten und eine seriöse finanzielle Grundlage sichern. Dies wurde mit der Finanzierung der kommunalen Integrationszentren bis zum Jahr 2022 schon unter Beweis gestellt.

Schwarz-Gelb legt zudem bei etlichen weiteren kleinen Posten nach. Es wurden 75 Vorschläge mit einem Gesamtvolumen von 49 Millionen Euro erarbeitet.

Bernd Krückel MdL

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