Ende Januar besuchte Ich gemeinsam mit meinem Kollegen Thomas Schnelle die Lebenshilfe Heinsberg zu einem Gespräch über das Bundesteilhabegesetz.

Hier diskutieren Wir mit Menschen mit Behinderung, deren Angehörigen, Vorstandsmitgliedern und Fachkräften der Lebenshilfe Heinsberg über die Umsetzung des BTHG.
Die konkrete Ausführung des BTHG wird derzeit im Landtag NRW beraten. Im Gespräch mit der Lebenshilfe Heinsberg konnten strittige Punkte direkt mit Betroffenen angesprochen werden.

Gerade für Kinder in Kitas und Schülerinnen und Schüler, welche be-sonderer Unterstützung bedürfen, scheint die Umsetzung des BTHG verbesserungswürdig zu sein. Auch die Teilhabe schwerstbehinderter Erwachsener am Arbeitsleben, wie sie bisher in NRW gelebte Praxis ist, könnte durch die neuen Gesetzgebungen nicht mehr gewährleistet sein.

Letztlich kann eine vernünftige Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes nur gelingen, wenn die Schwere der Behinderungen kein Hindernis für eine individuelle Förderung darstellt. Dass die Vereine, wie auch die Trägerverbände mögliche Folgen der gesetzlichen Entwicklungen kritisch betrachten, ist auch notwendig für eine solche, vernünftige Umsetzung.

Mit den Worten „Wir müssen im engen Austausch bleiben und versprechen, die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen mit Ihnen gemeinsam genau zu verfolgen, damit wir vor allem Menschen mit schwerer Behinderung nicht aus den Augen verlieren!“, bedankten wir uns für das konstruktive Gespräch in der Lebenshilfe Heinsberg.

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