Landtag gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus
Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag. Er erinnert an die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau am 27. Januar 1945 durch sowjetische Soldaten.
Allein in Auschwitz-Birkenau wurden etwa 1.1 Millionen Menschen ermordet, darunter 1 Million Juden. Zum internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust wurde der 27. Januar von den Vereinten Nationen im Jahr 2005 erklärt.
Bernd Krückel:
Gerade in Zeiten eines erstarkenden Nationalismus in vielen Teilen Europas, aber gerade auch in Deutschland, und zu einer Zeit, zu der „Reichsbürger“ die Existenz der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellen und zum Teil mit Waffengewalt unsere freiheitlich rechtliche Rechtsordnung in Frage stellen, soll ein Gedenktag wie der an die Opfer des Nationalsozialismus an die schwärzeste Zeit deutscher Geschichte erinnern und Mahnmal dafür sein, dass Extremisten von rechts oder links nie mehr Einfluss auf unsere Geschichte nehmen werden.