„Kommunen werden bei der Integration von Flüchtlingen um 100 Mio. Euro entlastet – NRW-Koalition hält Wort und unterstützt unsere Städte und Gemeinden!“

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes schafft die NRW-Koalition die Rechtsgrundlage, um noch in diesem Jahr 100 Mio. Euro an die 396 nordrhein-westfälischen Gemeinden zu verteilen.

„Die NRW-Koalition unterstützt die Integrationsarbeit der Städte und Gemeinden mit weiteren 100 Mio. Euro aus Landesmitteln. Damit steigen die flüchtlingsbedingten Zuweisungen des Landes an die Kommunen auf insgesamt 1,6 Milliarden Euro. Zusätzlich leiten wir die vom Bund für 2018 angekündigten Mittel aus dem Europäischen Asyl,- Migrations- und Integrationsfonds in Höhe von ca. 10 Mio. Euro an die Kommunen weiter. Damit hält die NRW-Koalition ihr Versprechen, alle weiteren Bundesmittel an die Kommunen weiterzuleiten“, erklären die Abgeordneten Thomas Schnelle und Bernd Krückel.

„Für die Gemeinden im Kreis Heinsberg bedeutet das eine finanzielle Entlastung um insgesamt fast 1,4 Mio Euro. Eine gerechte Verteilung der Gelder muss die finanzielle Belastung der einzelnen Kommune durch die Flüchtlinge vor Ort berücksichtigen. Der Verteilungsschlüssel richtet sich daher zu 40 % nach der Anzahl der geflüchteten Personen gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für die Monate Oktober 2017 bis Dezember 2017 sowie zu 60 % nach der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AwoV, Stichtag 1 Januar 2018).
Durch die Zahlung eines Mindestbetrages von 50.000 Euro wird auch die Integrationsarbeit in kleineren Gemeinden besonders berücksichtigt und gesichert“, erläutern Schnelle und Krückel weiter.

Aufteilung auf die einzelnen Kommunen im Kreis Heinsberg:

Erkelenz 241.885,- €
Gangelt 85.306,-€
Geilenkirchen 135.315,-€
Heinsberg 215.973,-€
Hückelhoven 262.499,-€
Selfkant 67.582,-€
Übach-Palenberg 144.502,-€
Waldfeucht 57.517,-€
Wassenberg 102.548,-€
Wegberg 61.296,-€
Gesamt Kreis Heinsberg 1.374.423,-€

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